Emissionsgrenzwerte für drucktechnische Anlagen

Für große genehmigungspflichtige drucktechnische Anlagen erlangen die in sogenannten BVT-Merkblättern (BVT = Beste verfügbare Technologien) festgelegten Emissions-Grenzwertebereiche zukünftig eine höhere Rechtsverbindlichkeit.

Mit dem Ziel der Senkung der VOC-Emissionen (VOC = volatile organic compounds = leicht flüchtige Kohlenwasserstoffe) wurde die Überarbeitung des bestehenden BVT-Dokuments zur "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" , das insbesondere Anlagen im Heatset, Flexodruck und Tiefdruck behandelt, sehr kurzfristig auf den Arbeitsplan der EU gesetzt.

Innerhalb der nächsten drei Jahre wird eine europäische Technische Arbeitsgruppe dieses BVT-Dokument überarbeiten. Die Veröffentlichung ist für 2017 geplant. Danach sind die neuen Anforderungen innerhalb von 4 Jahren national umzusetzen. Dies betrifft die Festlegung von nationalen Grenzwerten, die Anpassung der nationalen Gesetzgebung (TA Luft, BImSchV, Anhänge AbwasserV) und die verbindliche Anwendung bei Genehmigungsverfahren von Neu- und Bestandsanlagen.

Die Zuarbeiten von deutscher Seite werden über das Bundesumweltamt koordiniert. Eine erweiterte nationale Expertengruppe traf sich am 7. April 2014 in Berlin, um sich über die weiteren Schritte und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren.

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