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bvdm kritisiert die Parteilichkeit des Bundesarbeitsministers zur Empfehlung der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 die überraschende Empfehlung abgegeben, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Schritten (9,50 Euro – 9,60 Euro – 9,82 Euro – 10,45 Euro) über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erhöhen. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) zeigt sich verwundert über diese Empfehlung, trägt sie der aktuellen Wirtschaftskrise allenfalls für die nächsten Monate Rechnung, orientiert sich nicht am selbst gesetzten Maßstab des Tarifindex und greift der tariflichen Lohnentwicklung in Deutschland weit voraus. Doch der bvdm kritisiert weniger diese Empfehlung, die die Kommission in schwierigem Umfeld getroffen hat.

Vielmehr ist die von Bundesarbeitsminister Heil gelieferte Einordnung dieser Empfehlung an Parteilichkeit nicht zu überbieten. Zwar dankt er der Kommission für ihre Arbeit, lässt aber keinen Zweifel daran, dass er für die Zeit nach dem Juli 2022 die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes kräftig angehoben sehen will. Er nennt in diesem Zusammenhang als Richtschnur die gewerkschaftlichen Forderungen von 12 Euro, die er sich zu eigen macht.

„Ganz offensichtlich weiß der Minister schon heute, wie sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vollziehen wird. Das sind seherische Fähigkeiten. Vor allem aber ist es unaufrichtig, für den Herbst eine Evaluation der Arbeit der Mindestlohnkommission anzukündigen, aber das Ergebnis schon jetzt vorwegzunehmen", wie der Hauptgeschäftsführer des bvdm Dr. Paul Albert Deimel sagt. Wer in diesem Kontext die Unabhängigkeit der Kommission betone, lasse es an Scheinheiligkeit nicht mangeln und könne das Prozedere der Mindestlohnentwicklung und ihrer Kommission auch gleich abschaffen.
www.bvdm-online.de

 

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