Nach dem Abschluss der Lohntarifverhandlungen befassen sich die Tarifparteien Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di mit der Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). Die im Vorfeld geäußerten Vorstellungen der Gewerkschaft zur Arbeitszeitreduzierung gehen aus Sicht des BVDM jedoch in die falsche Richtung.
Am 26. September 2024 starten Gespräche zwischen dem BVDM und ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In der Tarifrunde 2022 hatten sich BVDM und ver.di geeinigt, den Manteltarifvertrag befristet bis 31. Oktober 2024 zu verlängern, um zum wiederholten Mal Reformgespräche zu führen, die aber erneut ohne Ergebnis geblieben sind.
In einem Schreiben an den BVDM hat ver.di nunmehr die unbefristete Verlängerung des MTV über den 31. Oktober 2024 hinaus gefordert. Ferner möchte ver.di über eine Reduzierung der Arbeitszeit in den neuen Bundesländern von 38 auf 35 Stunden pro Woche, Arbeitszeitverkürzungen für Schichtarbeiter mit Lohnausgleich sowie die Schaffung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sprechen.
Diese Vorstellungen von ver.di gehen aus Sicht des Verhandlungsführers des BVDM, Dr. Klemens Berktold, in die falsche Richtung: „Wir werden uns einer Arbeitszeit-Debatte zwar nicht verschließen. Aber aus unserer Sicht sind nicht die 38 Stunden in den neuen Bundesländern ein Problem, sondern die unflexible 35-Stunden-Woche in den alten Bundesländern.“
Allgemeinverbindlichkeit ist für die Arbeitgeberseite kein annehmbarer Weg, um die Tarifbindung zu erhöhen. „Viele Unternehmen unserer Branche haben sich längst aus dem Manteltarifvertrag und der Tarifbindung insgesamt verabschiedet, da ihnen die Tarifverträge zu wenig Handlungsspielraum lassen. Statt sie zur Tarifanwendung durch Allgemeinverbindlichkeit zu zwingen, wären hier endlich echte Reformen angezeigt, die die Arbeitgeber seit Jahren fordern,“ so Berktold weiter.
Am 26. September 2024 starten Gespräche zwischen dem BVDM und ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In der Tarifrunde 2022 hatten sich BVDM und ver.di geeinigt, den Manteltarifvertrag befristet bis 31. Oktober 2024 zu verlängern, um zum wiederholten Mal Reformgespräche zu führen, die aber erneut ohne Ergebnis geblieben sind.
In einem Schreiben an den BVDM hat ver.di nunmehr die unbefristete Verlängerung des MTV über den 31. Oktober 2024 hinaus gefordert. Ferner möchte ver.di über eine Reduzierung der Arbeitszeit in den neuen Bundesländern von 38 auf 35 Stunden pro Woche, Arbeitszeitverkürzungen für Schichtarbeiter mit Lohnausgleich sowie die Schaffung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sprechen.
Diese Vorstellungen von ver.di gehen aus Sicht des Verhandlungsführers des BVDM, Dr. Klemens Berktold, in die falsche Richtung: „Wir werden uns einer Arbeitszeit-Debatte zwar nicht verschließen. Aber aus unserer Sicht sind nicht die 38 Stunden in den neuen Bundesländern ein Problem, sondern die unflexible 35-Stunden-Woche in den alten Bundesländern.“
Allgemeinverbindlichkeit ist für die Arbeitgeberseite kein annehmbarer Weg, um die Tarifbindung zu erhöhen. „Viele Unternehmen unserer Branche haben sich längst aus dem Manteltarifvertrag und der Tarifbindung insgesamt verabschiedet, da ihnen die Tarifverträge zu wenig Handlungsspielraum lassen. Statt sie zur Tarifanwendung durch Allgemeinverbindlichkeit zu zwingen, wären hier endlich echte Reformen angezeigt, die die Arbeitgeber seit Jahren fordern,“ so Berktold weiter.
Der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM entscheidet in seiner Sitzung am 25. September 2024 über das weitere Vorgehen der Arbeitgeber in den Tarifgesprächen mit ver.di.
www.bvdm-online.de