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Schließung von “Copyshops” angeordenet

Digitaldruck- und Scan-Dienstleistungs-Betriebe ohne B2C-Laufkundschaft nicht betroffen. Digitaldruck-Branchenverband kämpft für eine klare Abgrenzung zu B2B-Produktionsbetrieben.

Einige Bundesländer haben am Wochenende weitere Maßnahmen zur Eindämmung der chinesischen Corona-Seuche beschlossen. So haben Baden-Württemberg und Hessen die vorübergehende Schließung von “Copyshops” angeordnet, weitere Länder werden folgen. Auch zahlreiche Kommunen, wie die Stadt Osnabrück, haben reine Copyshops in die Liste der zu schließenden Betriebe aufgenommen.

Der Geschäftsführer des Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik e.V. (motio-Netzwerk) Rechtsanwalt Achim Carius, Frankfurt am Main: “Unsere Nachfragen in den zuständigen Staatskanzleien und Innenministerien ergeben folgendes Bild: Irgendwelche Ausführungs- oder Erläuterungstexte zu der Auflistung der von der Schließung betroffenen Branchen gibt es zur Stunde nicht. Wir konnten die Telefonate mit mehreren Ministerbüros aber nutzen, den Unterschied zwischen einem Selbstbedienungs-Copyshop mit B2C-Kunden einerseits und andererseits einem Druck-Dienstleistungs-Betrieb ohne Laufkundschaft und überwiegend B2B-Kunden, verdeutlichen. Aktuell hilft nur der gesunde Menschenverstand weiter. Wir deuten die Verordnungen dahingehend, dass Standorte mit Lauf- und Selbsbedienungs-Kundschaft schließen müssen. Dabei ist es gleichgültig ob man dies Copyshop, Kopierbetrieb, Reproladen, Printstation oder sonst wie bezeichnet. Die tatsächliche Struktur vor Ort ist entscheidend. Reine Druck- und Scan-Betriebe hingegen sind von der Schließungsanordnung nicht betroffen sofern sie ohne Publikumsverkehr arbeiten. So sind Selbstbedienungs-Bereiche eines Gesamtbetriebes sichtbar abzutrennen und zu schließen. Bereits in der vergangenen Woche haben Polizei- und Ordnungsbehörden einige unserer Betriebe in Hamburg, Thüringen und Rheinland-Pfalz aufgesucht und die Schließung auf Basis der Bundesregelung verlangt bzw. angeordnet. Diese Maßnahmen waren aus unserer Sicht rechtswidrig, sie basierten auf einer Fehleinschätzung der örtlichen Polizeibeamten und Mitarbeiter der Ordnungsämter über die Struktur unserer Betriebe. Auch die aktuellen Copyshop-Schließungsverfügungen können bei lokalen Behörden zu einer unberechtigten Schließungsaufforderung gegenüber Druckbetrieben führen. In diesem Falle steht das motio-Netzwerk hilfreich zur Seite. “Zur Zeit arbeiten wir an einer entsprechenden Abgrenzungsempfehlung für Landesbehörden, die Betriebe mit Produktionsdruck ohne Publikumsverkehr vor einer unberechtigten Schließung schützen soll.
www.motio-media.de

 

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