Coronavirus: Schließungsanordnung “Copyshops” -- Abgrenzung zu Druckbetrieben

Verbindliche bundesweite Hinweise zur Zuordnung von Betrieben des Druckgewerbes

Einige Bundesländer haben weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Baden-Württemberg und Hessen ordneten am 22.3.2020 die vorübergehende Schließung von “Copyshops” an. Mittlerweile haben auch in weiteren Bundesländern einzelne Kommunen “Copyshops” schließen lassen. Als für das Digitaldruck-Gewerbe zuständiger Branchenverband stellen wir bundesweit einheitliche Abgrenzungskriterien bereit, um lokalen Ordnungsbehörden, der Polizei und den betroffenen Unternehmern eine Hilfestellung bei der korrekten Abgrenzung von “Copyshops” einerseits und Druckbetrieben andererseits, an die Hand zu geben.
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