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Die Rolle der Etikettendrucker in der Lebensmittelgesetzgebung und Verbrauchersicherheit

Lebensmittelsicherheit: Halten Ihre Lebensmitteletiketten die gesetzlichen Bestimmungen ein?

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In der Lebensmittelindustrie hängt das wirtschaftliche Überleben nicht nur von konkurrenzfähigen Preisen ab: Etikettendruckereien, die die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten, rangieren nicht nur unter „ferner liefen" sondern sind im Qualifizierungsprozess des Endanwenders chancenlos. UPM Raflatac möchte Verarbeiter und Markeninhaber gleichermaßen über die jüngsten Änderungen in der europäischen Gesetzgebung bei Verpackungsmaterialien und bei Etiketten als deren untrennbaren Bestandteil informieren.

Den Haag, Niederlande – 10. Oktober 2013 – Der FINAT-Verband informiert gemeinsam mit seinem Mitglied UPM Raflatac EMEA(*) über die neue Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Diese Verordnung über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist am 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Richtlinie der Kommission 2002/72/EG sowie die auf dieser Richtlinie beruhenden nationalen Gesetzgebungen. Die neue Verordnung soll die Sorgfaltspflicht der Markeninhaber und Einzelhändler gegenüber ihren Kunden fördern und stellt eine wichtige zusätzliche Maßnahme im Rahmen der laufenden Anstrengungen zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln dar. In diesem Zusammenhang spielen die Etikettendruckereien, die Kunden in der europäischen Lebensmittelindustrie beliefern, eine wichtige Rolle.

Unmittelbarer und mittelbarer Kontakt mit Lebensmitteln

Die neue Verordnung wendet die gleichen Prinzipien an wie die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Solche Materialien müssen ausreichend inert, d. h. reaktionsträge sein, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, um die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihres Aussehens, ihres Geschmacks und ihres Geruchs herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen. Während sich Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 auf Lebensmittelverpackungen insgesamt bezieht, betrifft die neue Verordnung (EU) Nr. 10/2011 speziell alle Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wobei Etiketten als ein untrennbarer Bestandteil einer solchen Verpackung angesehen werden. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 konsolidiert die Richtlinie 2002/72/EG einschließlich ihrer sieben Nachträge, die die früheren gesetzlichen Vorgaben zu Kunststoffen umfassen. Sie verfolgt die Absicht, die unterschiedlichen Gesetzgebungen, die zuvor in den einzelnen Mitgliedstaaten bestanden, zu harmonisieren. Damit sollte den Ländern der gegenseitige Versand von Waren vereinfacht werden.

Für Etiketten, die unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen und die eine Kunststoffschicht besitzen, sowie für Kunststoffetiketten, die auf einer Lebensmittelverpackung aufgebracht werden, muss jetzt eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, die angibt, aus welchen kontrollierten, aber zugelassen Stoffen diese bestehen.

Nur wenn das Verpackungsmaterial oder eine Schicht eine funktionelle Barriere bietet, die verhindert, dass hinter der Barriere befindliche Stoffe in das Lebensmittel migrieren, sind diese Etiketten und andere Verpackungskomponenten von der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ausgenommen. Materialzusammensetzungen, die ausschließlich aus einer Kombination aus Papier und Pappe bestehen, unterliegen auch weiterhin der betreffenden nationalen Gesetzgebung oder den entsprechenden Empfehlungen, wie denen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Stoffe mit und ohne Beschränkungen

Alle zugelassenen Stoffe mit und ohne Beschränkungen, die in Verpackungen verwendet werden dürfen, die Kunststoffe in ihren Schichten enthalten, sind in der „Unionsliste" der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgeführt. Nur beschränkt verwendbare Stoffe müssen deklariert werden. Da der Prozess der Ausstellung der Konformitätserklärungen innerhalb der Liefer-/Produktionskette in Richtung der nachgelagerten Unternehmen verläuft, sind derartige Stoffe eindeutig zu benennen und zu dokumentieren, damit deren Konformität optimal getestet werden kann.

Endanwender letztendlich für Konformität verantwortlich

Es ist der Endanwender, d. h. der Verpacker oder Markeninhaber, der letzten Endes für die Prüfung verantwortlich ist, dass die Verpackung insgesamt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie allen noch vorhandenen nationalen Gesetzgebungen für Papiere und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, d. h. der Rahmenregelung für alle Verpackungsmaterialien, entspricht. Hierbei sind die Art des verpackten Lebensmittels, seine festgelegte Haltbarkeit und die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Daher müssen die Etikettendruckereien für ihre Etiketten Konformitätserklärungen bereitstellen, um Tests auf beschränkt verwendbare Stoffe und das Migrationsverhalten unter bestimmten Umgebungsbedingungen ausführen zu können.

Etikettendruckereien: Verantwortlichkeiten und Risiken

Aus diesem Grund müssen Druckereien, die Lebensmitteletiketten in die EU liefern, von den Lieferanten des Etikettenmaterials und der Druckfarbe entsprechende Konformitätserklärungen einfordern, um eigene Erklärungen auszustellen, die natürlich auch Angaben zur Konformität der während der Etikettenproduktion angewendeten Trocknungsprozesse enthalten müssen.

Hier ist anzumerken, dass die Umsetzung dieser Verordnung bedeutet, dass die Druckereien, die nicht in der Lage sind, Konformitätserklärungen auszustellen, jetzt nicht mehr als Bestandteil der Lieferkette des Endanwenders zugelassen werden können und sich unter Umständen mit den finanziellen Auswirkungen auseinandersetzen müssen, die mit einem Rückruf ihrer Produkte verbunden sind. Daher ist es für Etikettendruckereien unerlässlich, sich die notwendige Dokumentation eigenverantwortlich zu beschaffen und diese selbst zur Verfügung zu stellen, wenn sie ihren Platz als verantwortungsbewusste und verlässliche Glieder in der breiteren gewerblichen Verpackungslieferkette nicht verlieren möchten.

Vorteile einer sichereren Lieferkette

Zusammenfassend ist zu sagen, dass alle oben genannten Punkte den Wert der Konformitätserklärungen als eine Art Versicherung für das Geschäft des Etikettendruckers, als Mittel der Kundenbindung sowie als Eintrittskarte in den Endanwender-Qualifizierungsprozess, um neue Kunden zu gewinnen, unterstreichen. Das alles erfolgt mit dem letztendlichen Ziel des Verbraucherschutzes. Die auf Grundlage zufriedenstellender Standards ausgestellte Konformitätserklärung ermöglicht allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die gleichberechtigte Teilnahme am Markt.

(*) Wir bedanken uns für diesen Artikel bei Jay Betton, Business Segment Manager, Food and Retail Labelling, UPM Raflatac EMEA.

Weitere Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 10/2011 stehen auf der Website des FINAT unter www.finat.com zur Verfügung und können auch per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! von Mark Macaré angefordert werden.

[Artikel in der Seitenleiste]

KUNSTSTOFFE IN LEBENSMITTELVERPACKUNGEN: CHECKLISTE FÜR ETIKETTENDRUCKEREIEN

Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 gilt für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, d.h.:

(a) Materialien und Gegenstände sowie Teile davon, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen;

(b) mehrschichtige Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die durch Klebstoffe oder andere Mittel zusammengehalten werden;

(c) Materialien und Gegenstände gemäß Buchstabe (a) oder (b), die mit einer Beschichtung bedruckt und/oder überzogen sind;

(d) Kunststoffschichten oder -beschichtungen, die als Dichtungen in Kappen und Verschlüssen dienen und zusammen mit diesen Kappen und Verschlüssen zwei oder mehr Schichten verschiedener Arten von Materialien bilden;

(e) Kunststoffschichten in Mehrschicht-Verbundmaterialien und -gegenständen.

Bitte beachten Sie, dass (e) sich auch auf Etiketten beziehen kann: „Mehrschicht-Verbund" bezeichnet ein Material, das in mehreren Schichten unterschiedliche Materialien, beispielsweise Papier mit Folie, enthält.

Für alle Folienetiketten (die als Bestandteil der Verpackung gelten) muss eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Diese Konformitätserklärungen geben unter anderem an, welche zugelassenen, aber beschränkten Stoffe vorhanden sind, sowie welcher Gesetzgebung diese Materialien entsprechen.

www.finat.com

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