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Lohnerhöhung in der Papier- und Kunststoffverarbeitung

Ab August steigen Löhne und Gehälter um 2,1 Prozent

Arbeitnehmer profitieren von sinkender Inflation
Tarifbindung der Unternehmen bleibt ein wichtiges Verbandsziel

Ab dem 1. August 2024 steigen die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie um 2,1 Prozent. Dies ist die zweite Stufe des im letzten Jahr ausgehandelten Tarifabschlusses, teilte der Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) mit. Bereits zum 1. September 2023 waren die Entgelte um 5,1 Prozent gestiegen. Im Mai 2023 und Februar 2024 wurden Inflationsausgleichsprämien von jeweils 1.000 Euro an alle Beschäftigten ausbezahlt. Eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent erfolgt am 1. Dezember 2024.

„Für die Beschäftigten bedeuten die nächsten beiden Stufen der Entgelterhöhung tatsächlich ein gutes Plus im Portemonnaie, das sich vor dem Hintergrund der zurückgehenden Inflation positiv auswirken wird. Für viele Unternehmen gehen die Erhöhung der Löhne und Gehälter indes an die Belastungsgrenze, teilweise sogar darüber hinaus“, sagte HPV-Präsident Jürgen Peschel. „Gerade für diejenigen, die sehr personalintensiv produzieren, ist eine Entgelterhöhung zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu stemmen.

Dennoch bekennen wir uns als Arbeitgeber zum abgeschlossenen Tarifvertrag, mit dem wir auch der für viele Beschäftige schwierigen Situation der vergangenen Jahre Rechnung getragen haben. Es ist selbstverständlich, dass wir zu unserem Wort stehen; perspektivisch wird es allerdings vor allem darauf ankommen, dass sich die Unternehmen auch künftig entscheiden, in der Tarifbindung zu bleiben“, sagte der HPV-Präsident. Dies sei besonders vor dem Hintergrund der allgemeinen Konjunkturschwäche und den dadurch in einzelnen Teilbranchen mehr als angespannten Lage ein Bekenntnis, das von einem moderaten Tarifabschluss in der Zukunft ausgeht.

Während der Laufzeit des gültigen Tarifvertrages werden die tariflichen Entgelte um insgesamt 8,6 Prozent erhöht, außerdem gewährten die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 Euro. Der Tarifvertrag läuft noch bis zum 31. Januar 2025.
www.hbv-ev.org

 

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