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„Die Photographie und der Datenschutz – unauflösbarer Widerspruch?“

Im Rahmen der Reihe „Lavieren in der juristischen Grauzone“ trägt zum zweiten Mal Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz (DGPh) vor.

 

Dr. Kötz ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Düsseldorf und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.Außerdem ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
Er ist Lehrbeauftragter an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg.
Mit der DSGVO machte sich unter Photographen große Unsicherheit breit. Ist das Photographieren von Menschen eine Datenerhebung? Ändert sich das Konzept der Einwilligung? Was muss ich beachten, wenn ich Photographien nutzen möchte und hat der „Betroffene“, also die photographierte Person, gar Löschungs- und Auskunftsansprüche?

Nachdem sich der erste Schrecken um die DSGVO – bei den meisten – bereits ein wenig gelegt hat, wird Rechtsanwalt Dr. Kötz am 28.09.2018 ab 16.00 Uhr in den Räumen der Michael Horbach Stiftung in einem kurzweiligen Vortrag über das Verhältnis von Photographie und Datenschutz berichten. Dabei wird er größtes Augenmerk auf die Praxis legen und auch die zukünftigen Herausforderungen in diesem Zusammenhang aufzeigen.
www.dgph.de

 

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