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Hybrider Workshop: Wer haftet bei Schäden durch Künstliche Intelligenz?

Die Haftung für Künstliche Intelligenz – oder genauer: die Haftung für Schäden, die durch künstlich-intelligente Systeme entstehen – steht im Mittelpunkt eines hybriden Workshops, den das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes gemeinsam mit den österreichischen Partnern Reseach Meets Practice, ReMeP, und dem Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS am 16. November 2022 von 13 bis 16 Uhr veranstaltet. An der Veranstaltung, die in Wien stattfindet, können Interessierte ab 14 Uhr virtuell teilnehmen.

Das Krankenhaus der Zukunft – Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Bund und Länder deutschen Krankenhäusern seit dem 1. Januar 2021 insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt.


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