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Oberlandesgericht Düsseldorf weist Berufung von Nazdar zurück und bestätigt zwei Urteile von 2018 zugunsten von Fujifilm

Gericht bestätigt Patentverletzung durch die UV-Tinten 702 und 703 von Nazdar in Deutschland; Bundespatentgericht bestätigt Gültigkeit des Patents.

Am 14. November 2019 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf in vollem Umfang zwei Urteile des Landgerichts Düsseldorf vom 13. September 2018, die Nazdar die Vermarktung von UV-Tinten der Serien 702 & 703 untersagen, und wies die Berufungsersuchen von Nazdar und seinem deutschen Vertriebspartner Zaro ab (Aktenzeichen I-15 U 71/18 und I-15 U 72/18).

Rob Fassam, Leiter der Forschung und Entwicklung von Fujifilm Speciality Ink Systems, ist zufrieden: "Das OLG Düsseldorf hat unsere Position und das ursprüngliche Urteil bestätigt. Das ist eine klare Botschaft an alle, die vorhaben, unsere Rechte an unserem geistigen Eigentum zu verletzen."

2017 hatte Fujifilm Speciality Ink Systems (FSIS) Klage gegen Nazdar und dessen deutschen Vertriebspartner Zaro beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Gegenstand der Klage war eine Verletzung der UV-Tintenpatente EP 1 803 784 B3 und EP 2 383 314 B3 von Fujifilm in Deutschland durch Nazdar, das eigene UV-Tinten der Serien 702 und 703 als chemisch kompatibel mit den für die Flachbett-Drucker Océ Arizona und Fujifilm Acuity entwickelten Originaltinten angeboten hatte.

Die Patente schützen Tintenzusammensetzungen, die u. a. eine verbesserte Flexibilität, Ausstoßleistung und Haftung gewährleisten.
In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf einstweilige Verfügungen gegen Nazdar und Zaro erlassen. Nazdar änderte als Reaktion auf die von FSIS geltend gemachten Patentansprüche die chemische Zusammensetzung seiner UV-Tinten, vermarktete die UV-Tinten allerdings weiterhin als 702- und 703-Serie und versäumte es, die Kunden über die Änderung der chemischen Zusammensetzung derart zu informieren, wie es FSIS für erforderlich erachtete, um eine Patentverletzung zu vermeiden.

Auf die Berufung von Nazdar/Zaro hin hat das OLG Düsseldorf das in erster Instanz erlassene Urteil in vollem Umfang bestätigt. Nazdar und Zaro dürfen daher auch in Zukunft keine patentverletzenden UV-Inkjet-Tinten in Deutschland anbieten, in den Verkehr bringen oder gebrauchen. Die Beklagten wurden außerdem dazu verurteilt, Rechnung zu legen und Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus bestätigte das Berufungsgericht die ursprüngliche Entscheidung, dass die Änderung der chemischen Zusammensetzung der Serien 702 und 703 nicht ausreiche, um eine Patentverletzung auszuschließen, wenn Nazdar seine UV-Tinten weiterhin unter dieser Serienbezeichnung vermarkte, ohne ausreichend auf die geänderte chemische Zusammensetzung hinzuweisen.

Schließlich folgte das OLG Düsseldorf - vorbehaltlich des von Nazdar gegen die Patente vor dem Bundespatentgericht in München angestrengten Nichtigkeitsverfahrens - im Sinne des Urteils in erster Instanz den Nichtigkeitsargumenten von Nazdar nicht und lehnte daher den Antrag von Nazdar auf Aussetzung seiner Entscheidung ab. Das Bundespatentgericht wies mit Urteil vom 14. Januar 2020 die erste Nichtigkeitsklage von Nazdar gegen EP 1 803 784 B3 ab und hat das Patent in vollem Umfang bestätigt (Aktenzeichen 3 Ni 2/19). Die Nichtigkeitsklage gegen das zweite Patent EP 2 383 314 B3 wird am 18. Februar 2020 verhandelt (Aktenzeichen 3 Ni 5/19). Angesichts der Aufrechterhaltung des ersten Patents ist man bei FSIS zuversichtlich, dass das Bundespatentgericht auch das zweite Patent bestätigen wird.

In dem Patentverletzungsverfahren lässt das OLG Düsseldorf keine weitere Berufung zu. Nazdar/Zaro bleibt nun nur noch die Berufung gegen diese Entscheidung binnen eines Monats nach Zustellung. Aber auch in einem solchen Fall bleiben die Urteile ohne weitere Auflagen vollstreckbar. In dem Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht kann Nazdar Berufung einlegen, doch auch hier geht FSIS von einer Ablehnung aus.
Fassam erklärt: "Wir betreiben einen großen Aufwand für die Entwicklung neuer Inkjet-Technologien." Wir schützen unsere Investitionen durch die Anmeldung von Patenten und gehen gegen jeden vor, der dagegen verstößt.

FUJIFILM Speciality Ink Systems Limited ist das Technologie-Kompetenzzentrum für UV-härtende Tinten des FUJIFILM Inkjet-Geschäftsbereichs. Seine Kernkompetenz besteht in der Entwicklung und Herstellung leistungsstarker UV-härtender Tinten, die weltweit in vielen führenden Druckereien eingesetzt werden.
www.fujifilm.eu

 

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